Ende Mai ist Förderrunde für den Heizungstausch hin zu nachhaltigeren Heizungsanlagen erneuert worden. Die Gruppe, die staatliches Fördergeld für den Umstieg von einer alten Gas- und Ölheizung auf eine klimafreundlichere Heizung beantragen können, wurde zum 28. Mai erweitert. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung haben nun die Möglichkeit sich um die Förderprämie zu bewerben. Eigentümer, die in einem Einfamilienhaus wohnen, haben schon seit Ende Februar die Möglichkeit sich auf die Förderung zu bewerben.

Aktuell werden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in Deutschland noch rund 80 Prozent der Wohngebäude mit Öl und Gas beheizt. Die Wärmepumpe gilt als Heizungskonzept der Zukunft. 27.000 Anträge sind bereits eingegangen. Die Höhe der Förderung variiert, kann jedoch bis zu 70 Prozent betragen. Es gibt zudem weitere Unterstützungen vom Staat, etwa einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent für all diejenigen, die bei Wärmepumpen als Wärmequelle Wasser, das Erdreich, Abwasser oder ein anderes natürliches Kältemittel nutzen.

Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät dazu, schnell aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern würden sowieso der Vergangenheit angehören, sagte der SHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann zur „Tagesschau“. Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere jedoch, dass dann bereits neue Vorgaben gelten würden. „Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat“, so Bramann.

Für das laufende Jahr 2024 sind rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen. Die können jedoch auch für andere Sanierungsmaßnahmen genutzt werden. Etwa für die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern.

Ab August wird die Förderrunde abermals erweitert. Dann können auch private Vermieterinnen und Vermieter sowie Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften sich um die Förderung bewerben.