Zu Beginn des Jahres trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, mit dem Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Erfahren Sie, was auf Handwerker, Verbraucher und die Gesellschaft zukommt.

Heizungen und Klimaschutz

Olaf Zimmermann, Inhaber der Heizung-Obermeier GmbH, zeigt sich gelassen: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, das Thema Klimaschutz in den Griff zu bekommen.“ In seinem Betrieb wird Klimaschutz bereits im Alltag gelebt. Kurze Strecken legen er und seine Mitarbeiter mit dem Lastenrad zurück.

Zimmermanns Unternehmen beschäftigt 21 Mitarbeiter und sechs Auszubildende und führt regelmäßig Heizungsmodernisierungen durch. Allein 2023 wurden 42 Modernisierungen und drei neue Heizungseinbauten durchgeführt.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes

Das GEG kombiniert das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Ab 2024 müssen Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude gibt es keine Pflicht zum sofortigen Austausch, solange die Heizung funktioniert oder repariert werden kann. Heizungen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen bis Ende 2044 betrieben werden.

Was Chefs zum GEG wissen sollten

Das GEG betrifft Handwerker in verschiedenen Rollen: als Mieter, Vermieter, Selbstnutzer einer Immobilie oder als Auskunftgeber für Kunden. Hier sind einige wichtige Punkte:

  1. Beratungspflicht: Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage im Bestand ist eine Beratung verpflichtend, um auf Alternativen und hohe CO2-Abgaben hinzuweisen.
  2. 65-Prozent-Vorgabe: Diese kann durch verschiedene Heizsysteme erreicht werden, wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Biomasse-Heizungen.
  3. Kommunale Wärmeplanung: Diese gibt Auskunft über die möglichen Wärmeversorgungsoptionen vor Ort und muss in Großstädten bis 2026, in kleineren Gemeinden bis 2028 vorliegen.

Förderung und Unterstützung

Für den Bezug von Förderungen ist eine vorherige Beratung erforderlich. Dies gilt besonders, wenn weiterhin fossile Energieträger genutzt werden sollen. Der CO2-Preis liegt 2024 bei 45 Euro pro Tonne und wird bis 2026 voraussichtlich auf 55 bis 65 Euro steigen.

Kommunale Wärmeplanung: Klimaneutral bis 2045

Das Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls seit Jahresbeginn gilt, soll sicherstellen, dass neue Wärmenetze zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Kommunen sind verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, um die effizienteste und wirtschaftlichste Wärmeversorgungsart für ihr Gebiet zu bestimmen. Diese Planung muss in Großstädten bis Mitte 2026, in kleineren Gemeinden bis 2028 vorliegen.