Heizungsförderung: Jetzt Anträge für alle Privatpersonen möglich
Seit dem 27. August 2024 steht die „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) auch Eigentümern von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offen. Damit erweitert die KfW das Förderprogramm, das zuvor nur für selbstbewohnte Immobilien verfügbar war.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Heizungsförderung steht nicht nur Privatpersonen offen, die Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind. Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Deutschland den Zuschuss beantragen. Ebenso profitieren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden. Zudem können auch Eigentümer von vermieteten oder ungenutzten Einfamilienhäusern und Wohnungen die Förderung in Anspruch nehmen.
So funktioniert die Antragstellung
Der Antrag auf den Zuschuss erfolgt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Für den ergänzenden „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) muss ein separater Antrag über den jeweiligen Finanzierungspartner gestellt werden. Dabei gilt: Der Ergänzungskredit ist nur in Verbindung mit einer Förderzusage der KfW oder einer BAFA-Bewilligung für energetische Maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Kredits ist ausgeschlossen.
Interessierte sollten schnell handeln, um von den attraktiven Förderkonditionen zu profitieren und ihre Heizungsmodernisierung zu sichern.
Quelle: www.fvshk-nds.de