Asbest-Gefahr in Gebäuden: Neue VDI-Richtlinien verbessern Sicherheit bei Erkundung und Sanierung

Asbest bleibt ein unsichtbares Risiko in vielen älteren Gebäuden. Neue VDI-Richtlinien sollen nun den Schutz von Menschen vor gefährlicher Asbestbelastung deutlich verbessern.

In Deutschland wurden zwischen 1950 und 1985 etwa vier Millionen Tonnen Asbest verbaut. Ob Bodenbeläge, Fliesenkleber oder Brandschutzklappen – das krebserregende Material schlummert oft unbemerkt in älteren Bauwerken. Besonders problematisch ist die unsachgemäße Entsorgung bei Sanierungen oder Abrissarbeiten: Asbestfasern gelangen so unbemerkt in Recyclingmaterialien und stellen eine Gefahr für Bauarbeiter, Fachkräfte und Gebäudenutzer dar.

Um diese Risiken zu minimieren, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die Richtlinienreihe VDI 6202 aktualisiert. Die neuen Vorgaben bieten konkrete Handlungsanleitungen für die Erkundung, Bewertung und den Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Damit sollen gefährliche Asbestprodukte sicher erkannt, fachgerecht behandelt und der Eintrag in Recyclingkreisläufe verhindert werden.

Klar definierte Vorgaben für Recyclingmaterialien

Ein Kernpunkt ist die neue Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 E. Sie konzentriert sich auf die Erkundung und Bewertung von Asbest in Bauschutt und Recyclingmaterialien. Fachleute müssen präzise Probenahmen durchführen, um Schadstoffbelastungen rechtzeitig zu identifizieren. Ohne diese technische Kontrolle besteht die Gefahr, dass Asbestfasern unentdeckt in neue Baustoffe gelangen. Einsprüche zur Richtlinie sind bis zum 31. Januar 2025 möglich.

Asbest in Brandschutzklappen: Gesundheit schützen

Ein weiteres Update betrifft die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1, die sich mit asbesthaltigen Brandschutzklappen beschäftigt. Durch Alterung können sich Asbestfasern lösen und in die Raumluft gelangen, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Bauherren sind verpflichtet, entsprechende Anlagen von Sachverständigen prüfen zu lassen. Können die Gefahren nicht ausgeschlossen werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Gebäudenutzer und Techniker zu schützen. Einsprüche sind bis zum 28. Februar 2025 möglich.

Qualifizierte Fachkräfte für Asbestsanierung

Auch die Qualifizierung von Fachkräften spielt eine zentrale Rolle. Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 20.1 legt klare Standards für Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest. Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner und alle, die mit asbestbelasteten Anlagen arbeiten, sollen so optimal ausgebildet werden.

Die aktualisierten Richtlinien schließen wichtige Lücken im Umgang mit Asbest und tragen maßgeblich dazu bei, die Risiken bei Sanierungen und im Recycling zu minimieren.

Weitere Informationen und Einspruchsmöglichkeiten sind auf der Website des VDI verfügbar.

Fazit

Die neuen VDI-Richtlinien setzen klare Standards, um Asbestgefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Fachkräften und Gebäudenutzern zu gewährleisten.

Quelle: www.shk-profi.de