Wärmepumpen-Wirrwarr: Neue Wirtschaftsministerin sorgt für Klarstellung
Seit Monaten sorgt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Diskussionen und Verunsicherung. Besonders heftig umstritten: der vermeintliche Zwang zur Wärmepumpe. Nun will die neue Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) diesem Missverständnis ein Ende setzen – und stellt klar: Es geht nicht um Zwang, sondern um Wahlfreiheit.
Reiche will Schluss mit starren Heizvorgaben
„Es müsse Schluss sein mit dem Zwang zur Wärmepumpe“, sagte Reiche im Interview mit dem Handelsblatt. Statt starrer Vorgaben solle der Fokus auf CO₂-Einsparzielen liegen: „Hybride Lösungen können sinnvoller sein als das Vorschreiben einer technologischen Lösung.“ Damit kündigt die Ministerin einen Kurswechsel an – weg von der Technologievorgabe, hin zu mehr Freiheit für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer.
Kein Zwang im Gesetz – aber klare Ziele
Tatsächlich war ein direkter Zwang zur Wärmepumpe im Gesetz nie vorgesehen. Darauf weist auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hin. Pressesprecher Frank Ebisch stellt klar: „Eine explizite Verpflichtung zur Wärmepumpe besteht im Gesetz nicht.“
Die Grundlage für die Diskussion ist § 71 des GEG. Dieser schreibt vor, dass neu installierte Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – jedoch nicht, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Möglich sind neben Wärmepumpen auch Hybridlösungen, Solarthermie, Biomasseheizungen oder der Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze. Auch individuelle Lösungen nach Normvorgaben bleiben erlaubt.
Wärmepumpe im Zentrum der Aufmerksamkeit
Warum also der Eindruck eines „Zwangs“? Der SHK-Verband sieht mehrere Ursachen. Zum einen sei das ambitionierte Ziel des früheren Ministers Robert Habeck (Grüne), jährlich 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren, stark in den Fokus gerückt. Zum anderen gelten Wärmepumpen derzeit oft als besonders wirtschaftlich und zukunftssicher – was die Wahrnehmung einer Bevorzugung verstärken kann.
Praxis zeigt: Viele Hausbesitzer verunsichert
Die Konsequenz: Laut ZVSHK zeigen Marktbeobachtungen, dass viele Hausbesitzer sich unter Druck gesetzt fühlten. Einige hätten ihre fossilen Heizungen frühzeitig modernisiert – andere hingegen warteten ab, wie sich die Vorgaben weiterentwickeln. Das Resultat: Unsicherheit auf dem Markt.
Die Umsetzung der 65-Prozent-Regel ist zudem abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit. Erst danach greifen viele der neuen Vorgaben konkret.
Technologiefreiheit statt Vorschrift
Der ZVSHK begrüßt die neue Richtung, die Reiche einschlagen möchte. „Während die Ampel-Regierung mit klaren Vorgaben arbeitete, scheint die neue Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Zielerreichung setzen zu wollen“, so Ebisch. Dennoch bleibt abzuwarten, wie genau Reiches Pläne umgesetzt werden.
Fazit
Auch wenn der Begriff „Wärmepumpen-Zwang“ in der politischen Debatte die Runde machte: Faktisch gab es ihn nie. Was bleibt, ist das gemeinsame Ziel von Ampel und neuer Regierung: den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor drastisch zu senken. Der Weg dorthin – so scheint es – soll künftig flexibler gestaltet werden.
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung
Foto: © BMWE / Chaperon