Winterlandschaft mit verschneiten Dächern und einer Hausanlage mit freigeschaufelten Solarthermie- oder Photovoltaikmodulen. Rauchender Schornstein daneben.

Frostgefahr im Anmarsch: SHK-Betriebe erinnern an Schutzmaßnahmen

Mit dem Einzug des Herbstes steht für SHK-Fachbetriebe wieder eine wichtige Routine an: der Frostschutzcheck.
Die Temperaturen sinken, und vielerorts stehen die ersten Frostnächte bereits vor der Tür. Für Heizungs- und Sanitärbetriebe ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihre Kunden auf notwendige Schutzmaßnahmen hinzuweisen – bevor Kälte Schäden an wasserführenden Anlagen anrichtet.

Wichtiger Hinweis an Betreiber: Frostgefahr ernst nehmen

Besonders gefährdet sind Heizungs-, Trinkwasser- und Solaranlagen, die noch nicht vollständig abgenommen oder in Betrieb genommen wurden. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für eventuelle Frostschäden oft noch beim ausführenden SHK-Betrieb – es sei denn, eine Teil- oder Endabnahme wurde rechtzeitig dokumentiert.
Daher empfiehlt es sich, Bauherren und Betreiber schriftlich auf die bestehende Frostgefahr hinzuweisen und gegebenenfalls eine Abnahme nachzuholen. So kann im Schadensfall klar geregelt werden, wer die Verantwortung trägt.

Solarflüssigkeit und Solekreisläufe kontrollieren

Ein besonderes Augenmerk sollten Fachbetriebe derzeit auf die Solarflüssigkeit in Solarkollektoren sowie auf die Solekreisläufe von Wärmepumpen legen. Nur mit ausreichend Frostschutzmittel lassen sich Beschädigungen an Kollektoren und Leitungen zuverlässig verhindern. Auch bei neuen oder teilweise fertiggestellten Anlagen gilt: Eine gründliche Prüfung ist Pflicht, bevor der Frost kommt.

Einweisung der Betreiber nicht vergessen

Vor der Inbetriebnahme frostgefährdeter Anlagen sollten Betreiber oder Betreiberinnen umfassend in die Bedienung eingewiesen werden – und das nachweislich. Diese Dokumentation ist nicht nur Teil der fachgerechten Ausführung, sondern kann im Streitfall entscheidend sein, um Haftungsfragen zu klären.

Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

SHK-Betriebe sollten die aktuelle Übergangszeit nutzen, um ihre Kunden aktiv zu informieren, Anlagen zu prüfen und Frostschutzmaßnahmen durchzuführen. Ein frühzeitiger „Frostbrief“ schützt nicht nur die Technik, sondern auch die Betriebe selbst vor unnötigen Haftungsrisiken.

Quelle: Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen