Austausch alter Bleileitungen: Was SHK-Profis jetzt wissen müssen
In vielen Bestandsgebäuden schlägt die Uhr – und zwar laut. Denn nach der überarbeiteten Trinkwasserverordnung müssen sämtliche noch vorhandenen Bleileitungen spätestens bis zum 12. Januar 2026 aus dem Trinkwassersystem verschwinden. Der Hintergrund: Schon geringste Mengen des Schwermetalls können die Gesundheit gefährden. Für das SHK-Handwerk bedeutet das verstärkte Nachfrage, aber auch klar definierte technische Anforderungen.
Warum Bleileitungen endgültig verschwinden müssen
Seit 1973 werden in Deutschland keine Bleirohre mehr eingebaut. Die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser wurden über Jahrzehnte konsequent abgesenkt – inzwischen so weit, dass Bleileitungen praktisch automatisch zu Überschreitungen führen würden. Trotzdem existieren in einigen Altbauten noch immer komplette Installationen oder einzelne Teilstücke aus Blei. Genau diese müssen jetzt raus.
Die seit dem 23. Juni 2023 gültige Trinkwasserverordnung schreibt den verpflichtenden Austausch vor. Betroffen sind sowohl Gebäudeeigentümer als auch Wasserversorger, Letztere allerdings nur im Bereich der öffentlichen Hausanschlüsse. Bundesweit wird die Zahl dieser Bleianschlüsse auf rund 7.500 Stück geschätzt. Insgesamt spricht die Branche daher von einer „überschaubaren“ Menge, auch wenn vor allem stark sanierungsbedürftige Altbauten noch umfangreiche Bleirohrbestände aufweisen.
Das gilt für Eigentümer: Austausch bis 2026, Ausnahmen bis 2036 möglich
Gebäudebesitzer stehen klar in der Verantwortung: Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen alle Bleileitungen und Bauteile aus Blei ersetzt sein.
Wie Andreas Müller, Geschäftsführer Technik des ZVSHK, betont, ist diese Frist bewusst knapp gehalten, um den Gesundheitsschutz zu verbessern. Gesundheitsämter können nur in seltenen Ausnahmefällen eine Verlängerung bis maximal 2036 genehmigen. Etwa wenn ein älteres Ehepaar im Eigenheim wohnt und die finanziellen oder baulichen Belastungen einer Komplettsanierung unzumutbar wären.
Wichtig für SHK-Betriebe: Austausch statt Beschichtung
Der Austausch darf ausschließlich durch SHK-Fachbetriebe erfolgen, die im Installateurverzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers geführt sind. Ein „Sanieren“ der Bleirohre durch Beschichtung ist ausdrücklich unzulässig.
Der Grund: Vor dem Auftragen müsste die Oberfläche stark bearbeitet werden, wodurch frisches, hochaktives Blei freigelegt würde. Zudem besteht das Risiko, dass die Beschichtung später abplatzt, mit teils dramatisch steigenden Bleikonzentrationen im Trinkwasser.
Für SHK-Experten bedeutet das: Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und der komplette Ausbau aller Teilstücke sind Pflicht. Nur der vollständige Austausch gewährleistet einen sicheren Betrieb.
Was die neue Trinkwasserverordnung außerdem bringt
Neben dem Fokus auf Bleileitungen bringt die aktualisierte TrinkwV weitere Neuerungen mit sich. So müssen künftig zusätzliche Stoffe im Trinkwasser überwacht werden, darunter:
- Bisphenol A
- Chlorat und Chlorit
- Halogenessigsäuren (HAA-5)
- Microcystin-LR
- PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Gerade PFAS stehen im Mittelpunkt, da sie kaum abbaubar sind und sich in Umwelt und Körper anreichern können. Für diese Chemikalien treten gestaffelte Grenzwerte in Kraft:
- Ab 12. Januar 2026: 0,1 µg/L für eine Gruppe von 20 relevanten PFAS
- Ab 2028: 0,02 µg/L für vier besonders kritische PFAS (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA)
Mit diesen Vorgaben sollen Risiken für die Trinkwasserversorgung frühzeitig erkannt und minimiert werden – ein zentraler Punkt der EU-Trinkwasserrichtlinie.
Jetzt handeln – SHK-Betriebe gefragt
Die Austauschpflicht für Bleileitungen sorgt derzeit bundesweit für erhöhten Beratungs- und Installationsbedarf. Für das SHK-Handwerk ergeben sich damit klare Chancen, aber auch Verantwortung: Nur fachgerechte Arbeit sichert langfristig die Trinkwasserqualität und bringt Gebäudebesitzer fristgerecht auf die sichere Seite.
Ein alter Werkstoff verabschiedet sich und das SHK-Handwerk sorgt dafür, dass gesundes Trinkwasser in Zukunft überall selbstverständlich bleibt.
Quelle: Magazin DHZ Deutsche Handwerks Zeitung
