Neue Prüfpflicht für Wärmepumpen: Was Handwerker jetzt wissen müssen

Seit Anfang 2026 greift eine neue gesetzliche Vorgabe, die viele SHK-Betriebe direkt betrifft. Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden müssen regelmäßig überprüft werden. Gemeint sind Anlagen in Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten, die nach Ende 2023 installiert wurden. Für Handwerksbetriebe eröffnet das nicht nur neue Aufgaben, sondern auch zusätzliche Chancen im Servicegeschäft.

Erste Anlagen bereits prüfpflichtig

Die Regel ist klar definiert: Nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, muss die Wärmepumpe erstmals geprüft werden. Da viele entsprechende Anlagen 2024 ans Netz gegangen sind, fallen die ersten Systeme seit Januar 2026 unter diese Pflicht. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Gebäudeeigentümer. Sie müssen qualifizierte Fachkräfte beauftragen und die Prüfung nachweisen können.

Wer prüfen darf und wer nicht

Für SHK-Handwerker ist die neue Regelung besonders relevant. Zwar gehören sie grundsätzlich zum Kreis der zugelassenen Fachpersonen, doch ohne passende Fortbildung geht es nicht. Prüfberechtigt sind unter anderem SHK-Anlagenbauer, Kälteanlagenbauer, Schornsteinfeger, Elektrotechniker, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater. Voraussetzung ist eine absolvierte Weiterbildung, in der die Prüfung von Wärmepumpen explizit behandelt wird. Das Ergebnis der Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.

Rechtliche Grundlage im GEG

Verankert ist die Prüfpflicht im Gebäudeenergiegesetz. Konkret regelt Paragraf 60a GEG die Anforderungen. Betroffen sind wassergeführte Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Auch sogenannte Gebäudenetze mit entsprechender Anschlusszahl fallen darunter. Nicht geprüft werden müssen Brauchwasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Systeme sowie Anlagen, die dauerhaft fernüberwacht werden.

Was bei der Prüfung kontrolliert wird

Ziel der Prüfung ist ein effizienter und störungsfreier Betrieb. Im Fokus stehen unter anderem die Reglereinstellungen der Anlage. Dazu zählen Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellungen. Ebenso wichtig ist der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs, der gerade in größeren Gebäuden entscheidend für die Effizienz ist.

Darüber hinaus werten die Fachkräfte die Jahresarbeitszahl aus. Weicht sie deutlich von den erwarteten Werten ab, müssen Ursachen gesucht und konkrete Optimierungsvorschläge gemacht werden. Diese können von einfachen Anpassungen an der Regelung über Hinweise zum Nutzerverhalten bis hin zu Empfehlungen für Verbesserungen an der Gebäudehülle reichen.

Auch klassische Prüfpunkte aus dem Alltag gehören dazu. Der Kältemittelfüllstand wird kontrolliert, elektrische Anschlüsse werden überprüft und die Außeneinheit in Augenschein genommen. Ergibt sich daraus ein Optimierungsbedarf, haben Eigentümer ein Jahr Zeit, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.

Prüfung im Fünfjahresrhythmus

Nach der Erstprüfung ist die Sache nicht erledigt. Die Wärmepumpe muss anschließend alle fünf Jahre erneut überprüft werden. Für SHK-Betriebe bedeutet das planbare Folgeaufträge und eine stärkere Bindung zu Bestandskunden. Wer sich frühzeitig qualifiziert, kann sich hier als kompetenter Ansprechpartner positionieren.

Mehr Effizienz, weniger Stromverbrauch

Hinter der neuen Prüfpflicht steckt ein klares Ziel. Wärmepumpen sollen dauerhaft effizient laufen und keinen unnötigen Strom verbrauchen. Gerade in Mehrfamilienhäusern können falsch eingestellte Anlagen hohe Kosten verursachen. Die regelmäßige Prüfung sorgt dafür, dass Probleme früh erkannt werden und die Technik ihr Potenzial ausschöpft.

Für das SHK-Handwerk ist das eine gute Nachricht. Neben Installation und Wartung gewinnt die qualifizierte Anlagenprüfung weiter an Bedeutung. Betriebe, die jetzt in Fortbildung investieren, sichern sich einen Platz in einem wachsenden Markt.

Quelle: si-shk.de