Ein Installateur in blauer Latzhose bedient ein Tablet vor den Rohrleitungen und Verteilern einer modernen Heizungsanlage.

Am 1. November 2026 endet die verlängerte Übergangsfrist. Ab diesem Datum greift die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbindlich für den Heizungstausch in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Neu eingebaute Heizungen müssen ab dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Immobilienbesitzer bedeutet der nahende Stichtag finale Klarheit bei der Modernisierungsplanung. Die SHK-Innungsbetriebe im Landkreis Harburg warnen davor, jetzt noch auf rein fossile Energieträger wie Öl oder Gas zu setzen, da langfristig unkalkulierbare und hohe Energiekosten drohen.

Wer zukunftsorientiert modernisiert, profitiert weiterhin von äußerst attraktiven staatlichen Förderungen für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen. Die regionalen Fachbetriebe der Innung beraten rechtssicher zu den ab November geltenden Vorgaben, helfen bei der Sicherung der Fördergelder und garantieren einen fachgerechten Einbau.

Quelle:www.deutsche-handwerks-zeitung.de